Coronavirus

Massnahmen des RV Forst gemäß

  • der Leitlinien der Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus
  • Maßnahmen der Gemeinde Forst
  • der Empfehlungen der FN für Vereine und Betriebe
  1. Die Anlage des RV Forst ist für den Publikumsverkehr gemäß der Leitlinien der Bundesregierung ab sofort geschlossen:
    Für den Publikumsverkehr sollen folgende Schließungen gelten: (…) der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen 
  2. Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stallgebäude, den Betriebsgebäuden, der Reithalle und den Außenplätzen des RV Forst. Alle aktiv gemeldeten Vereinsmitglieder haben Zutritt zur Anlage des RV Forst, um die Pferde im Rahmen des Tierwohls zu bewegen.
    FN: Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt (…) 
  3. Die Anzahl von max. 5 Pferden/Reitern gleichzeitig in der Reithalle des RV Forst wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (FN).
  4. Reitunterricht ist auf der Anlage des RV Forst nicht gestattet.
    Gemeinde Forst: Für den Trainings- und Übungsbetrieb (…) empfiehlt die Gemeindeverwaltung den Verantwortlichen dringend auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen zu verzichten. 
  5. Gastreitern und externen Trainern ist die Nutzung der Anlage nicht gestattet.
    FN: Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt (…) 
  6. Der Wirtschaftsbetrieb ist geschlossen.
  7. Die allgemein üblichen Hygienemaßnahmen sind zu berücksichtigen, vor allem aber ist ausreichend Abstand zwischen den anwesenden Personen einzuhalten.

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