Pandemie-Massnahmen des RV Forst

Pandemie-Massnahmen des RV Forst vom 02.11.20 gemäß

  • der Corona Verordnung des Landes Baden Württemberg Fassung vom 02.11.20
  • der Corona-Verordnung Sport = CoronaVO Sport vom 08.10.20
  • der Allgemeinverfügung des Landkreises Karlsruhe vom 24.10.20
  1. Die Vereinsanlange des RV Forst ist für den Publikumsverkehr und Zuschauer geschlossen. Zutritt haben nur Befugte des RV Forst. Die Nutzung der Anlage ist nur aktiven Reitern des RV Forst gestattet.
    § 1a (6) Corona VO des Landes BaWü
  2. Die Anzahl an gleichzeitig anwesenden aktiven Reitern und Trainern in der Reithalle und auf den Außenplätzen ist jeweils unter strenger Einhaltung der Abstandsregelung (1,5m) auf 10 Personen begrenzt.
    § 9 (1) Corona VO des Landes BaWü
  3. Untersagt sind sonstige Ansammlungen auf der Anlage des RV Forst von mehr als 10 Personen.
    § 9 (1) Corona VO des Landes BaWü
  4. Das Tragen von Alltagsmasken ist auf der Anlage des RV Forst überall da verpflichtend, wo der Mindestabstand von 1,50m nicht einhaltbar ist. (Stallungen, WC,…)
    (1) Allgemeinverfügung des Landkreises Karlsruhe
  5. Unterricht durch interne und externe Trainer ist auf den Außenplätzen und in der Reithalle der Anlage des RV Forst unter folgenden Auflagen gestattet.
    – Es dürfen sich insgesamt max. 10 Personen (Reiter & Trainer) in der Reithalle aufhalten.
    – Es wird empfohlen, beide gegenüberliegende Tore der Halle offen zu halten, solange aktiv in der Reithalle geritten wird.
    Einzel-Reitunterricht (= 1 Trainer + 1 Reitschüler) in der Reithalle und auf den Außenplätzen ist gemäß der geltenden Abstands-/Hygieneregeln erlaubt.
    Gruppenunterricht ist nicht erlaubt.
    Der anwesende Trainer ist für die Einhaltung sämtlicher Auflagen und der Hygiene- und Abstandsregeln persönlich verantwortlich.
    Zuschauer sind nicht gestattet. § 1a (6) Corona VO des Landes BaWü
  6. Dokumentationspflicht:
    – Die Teilnehmer jeder Unterrichtseinheit sind dem Aktivensprecher umgehend per WhatsApp oder SMS mitzuteilen, damit ein eventuelles Infektionsgeschehen schnellstens verfolgbar ist.
    – Dem Aktivensprecher ist folgendes schriftlich mitzuteilen: Datum, Uhrzeit (von-bis), Teilnehmer (Vor- + Nachname)
    § 2 (1) CoronaVO Sport, § 6 Corona VO des Landes BaWü
  7. Die Wirtschaft ist geschlossen.
  8. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gemäß der Corona Verordnung des Landes Baden Württemberg vom 02.11.20 und des Landkreises Karlsruhe vom 24.10.20 sind auf der gesamten Anlage zu befolgen. Ebenso alle Regelungen aus der Corona VO des Landes BW, auch wenn sie hier nicht im Einzelnen erwähnt werden.
  9. Zum Thema Ausreiten empfehlen wir den Reitern folgendes zu beachten:
    Anmerkung des Landes BaWü (Homepage): „Für Ausritte gelten die Regelungen für Treffen und Ansammlungen im öffentlichen Raum, (…) das heißt alleine oder mit einer Person aus einem anderen Haushalt erlaubt.“

Alle Pandemie-Maßnahmen des RV Forst und weitere Infos finden Sie als PDF in unserem Download-Bereich.

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