Im Zuge der Öffnungsstufe 1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg können wir auch unsere Vereins-Gaststätte wieder öffnen. Daher ist unsere Gaststätte ab dem 10.06.2021 wieder Donnerstags ab 18.00 Uhr geöffnet.
Voraussetzung für die Öffnung ist die Einhaltung der aktuellen Corona-Auflagen. So ist der Zutritt nur mit einem tagesaktuellen negativen Coronatest möglich. Ausgenommen hiervon sind Personen, die schon Ihre zweite Impfung erhalten haben und bereits genesene Personen, bei denen die Genesung nicht länger als 6 Monate zurück liegt. Geeignete Beweismittel sind vorzulegen. Außerdem gilt im gesamten Bereich der Gaststätte Maskenpflicht. Die Maske kann nur am Sitzplatz abgenommen werden.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnamen, zu deren Einhaltung wir verpflichtet sind und freuen uns, wenn wir Sie wieder in unserem Reiterheim begrüßen dürfen.